Liebes Vereinsmitglied!
In diesem Beitrag informieren wir dich über die neusten Entwicklungen zum Corona-Virus und den Auswirkungen auf unser Vereinsleben.
2021-11-21
LOCKDOWN:
Am 21. November 2021 ist es zu einer weiteren Verschärfung der Covid-19 Regeln durch die Bundesregierung gekommen. Diese Verordnung hat voraussichtlich bis zum 13.12.2021 bestand. Unser Verein bleibt dementsprechend, bis zum Auslaufen oder bis zur Abänderung der Verordnung, GESCHLOSSEN.
Siehe BGBLA_2021_II_475.pdfsig
Der Vorstand
2020-11-17
Lockdonwn II VERSCHÄRFUNG:
Am 17. November 2020 ist es zu einer weiteren Verschärfung der Covid-19 Regeln durch die Bundesregierung gekommen. Diese Verordnung hat voraussichtlich bis zum 06.12.2020 bestand. Unser Verein bleibt dementsprechend, bis zum Auslaufen oder bis zur Abänderung der Verordnung, geschlossen.
Wir werden euch selbstverständlich weiterhin zu den neuesten Regelungen auf dem Laufenden halten.
Der Vorstand.
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2020-11-02
Lockdonwn II:
Am 03.11.2020 wird voraussichtlich eine neue Verordnung zur Abänderung der Covid-19-Lockerungsverordnung in Kraft treten. Die darin befindlichen Restriktionen werden wahrscheinlich bis Ende November bestehen..
Siehe 455. Verordnung
Die neuen Richtlinien lassen einen Vereinsbetrieb nicht zu. Der Verein bleibt bis auf wiederruf geschlossen.
Der Vorstand.
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2020-09-22
Änderung der Verordnung betreffend Sport/Sportstätten:
Am 21.09.2020 hat der Gesetzgeber eine neue Verordnung zur Abänderung der Covid-19-Lockerungsverordnung veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind vorerst bis zum 31.12.2020 gültig.
Siehe 407. Verordnung
Folgende Richtlinien treten somit, lt. unserem Präventionskonzept, in Kraft:
– Das Betreten der Sportstätte (Gebäude) darf nur mit Nasenmundschutz oder Gesichtsschild erfolgen.
– In den einzelnen Keller dürfen sich nicht mehr als 10 Personen aufhalten.
– Es ist 1 Meter Mindestabstand zu anderen Sportlern einzuhalten.
– Wenn möglich, regelmäßig Hände mit Seife waschen oder desinfizieren.
– Bei Vorhandensein von möglichen Covid-19 Symptomen ist das betreten der Sportstätte (Gebäude) untersagt.
– Sollten bei einem Sportler Covid-19 Symptome erkannt werden ist dies sofort der Vereinsleitung mitzuteilen, welche entsprechend weitere Schritte veranlassen wird.
– In Keller 4 sind nur mehr 4 Stände geöffnet, damit die Mindestabstände eingehalten werden können.
– Zur Nachverfolgung der, an den einzelnen Trainingstagen, anwesenden Personen sind alle Sportler aufgefordert die Stand-/Schießbücher LÜCKENLOS zu führen.
– In unserem Vereinslokal gelten die Richtlinien nach § 6 der Covid-19 Lockerungsverordnung für das „Gastgewerbe“.
Der Vorstand.
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2020-05-27
Änderung der Verordnung betreffend Betretungsverbot von Sportstätten:
Am 27.05.2020 hat der Gesetzgeber eine neue Verordnung zur Abänderung der Covid-19-Lockerungsverordnung veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind vorerst bis zum 31.08.2020 gültig.
Siehe 231. Verordnung
Wie in § 6, § 8 und § 10 ersichtlich ist eine Öffnung von Idoorsportstätten, Vereinslokalen und das durchführen von Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Den genauen Ablauf der Vereinsöffnung bzw. die Auflagen für die Mitglieder, um die aktuellen Vorschriften einhalten zu können, werden mit dem Brauereivorstand (als Vermieter) abgesprochen und den Mitgliedern zeitnah übermittelt.
Der Vorstand.
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2020-04-30
Änderung der Verordnung betreffend Betretungsverbot von Sportstätten:
Kurz vor dem Auslaufen der alten Verordnung zum Betretungsverbot von Sportstätten am 30.04.2020 hat der Gesetzgeber eine neue Verordnung veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind vorerst bis zum 30.06.2020 gültig.
Siehe 197. Verordnung
Wie in § 8 (Sport) ersichtlich, ist eine Lockerung des Betretungsverbots nur für Freiluftsporarten vorgesehen. Unser Verein wird demzufolge auch weiterhin, bis auf Wiederruf, für die Sportausübung gesperrt bleiben.
Der Vorstand.
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2020-03-16
Verschiebung GENERALVERSAMMLUNG!
Die GV, welche für 26. März anberaumt wurde, wurde auf unbestimmte Zeit VERSCHOBEN. Sie wird nach Ende der Krisensituation ehestmöglich wieder einberufen. Details entnehmt bitte den ausgesendeten E-Mails. Die Sperre sämtlicher Aktivitäten ist nach wie vor aufrecht!
Absage IPSC Steiermark Cup 2020 – Runde 2
Die zweite Runde des IPSC Steiermark Cup 2020, welche vom 17. bis 18. April 2020 geplant war wurde ersatzlos gestrichen.
Absage interne Bewerbe
Sämtliche internen Bewerbe für Vereinsmitglieder, welche in den Zeitraum der behördlichen Vereinssperre fallen werden vorerst ersatzlos gestrichen. Der Vorstand wird nach Ablauf der Vereinssperre die Situation neu Evaluieren und wenn möglich die abgesagten Bewerbe neu ausschreiben.
Der Vorstand.
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2020-03-13
VEREINSSPERRE
Ab heute ist der Betrieb in unserem Verein, bis auf weiteres eingestellt. Der Verein wird, aufgrund der aktuellen Entwicklungen, bis auf Wiederruf komplett geschlossen bleiben. Ob und wann Wettbewerbe, Generalversammlung etc. stattfinden können oder nicht wird sich in den nächsten Tagen und Wochen weisen. Wir Danken dir für dein Verständnis und halten dich über die weiteren Entwicklungen am laufenden.
Der Vorstand.